Kontrast und Farbe
Jeder Textwert gegen seinen tatsächlichen Hintergrund gemessen, in hellem und dunklem Design. Information wird nie allein über Farbe transportiert.
Das BFSG gilt seit Juni 2025. Wir prüfen Ihre Website gegen WCAG 2.1 AA, beheben was blockiert und hinterlassen eine Erklärung, die einer Prüfung standhält.
Seit 28. Juni 2025 in Kraft: Wer Verbrauchern digitale Dienstleistungen anbietet — Shop, Buchung, Kundenkonto — ist betroffen.
Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob das auf Sie zutrifft, klären wir im ersten Gespräch.
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF). Bußgelder reichen bis 100.000 €, häufiger ist jedoch die Aufforderung zur Nachbesserung mit Frist.
Unabhängig vom Gesetz: rund jede zehnte Person in Deutschland lebt mit einer Beeinträchtigung, die die Bedienung Ihrer Website beeinflusst.
Erfahren Sie, warum Teams dieser Lösung vertrauen, um messbare Ergebnisse zu erzielen.
Sie bekommen keine Ampelfarbe, sondern eine Liste: welches Element, auf welcher Seite, gegen welches Kriterium — und was zu tun ist.
Kontraste, Tastaturbedienung, Fokusführung, Formularfehler und Markup werden dort geändert, wo sie entstehen. Kein Skript, das darüberliegt.
Eine Barrierefreiheitserklärung, die den angewandten Standard, bekannte Einschränkungen und einen Feedback-Kanal benennt — nicht pauschal Konformität behauptet.
Maßstab ist WCAG 2.1 Stufe AA — die Norm, auf die EN 301 549 und damit das BFSG verweisen.
Jeder Textwert gegen seinen tatsächlichen Hintergrund gemessen, in hellem und dunklem Design. Information wird nie allein über Farbe transportiert.
Alles erreichbar ohne Maus, Fokus durchgehend sichtbar, keine Fokusfallen. Sprunglink an der Navigation vorbei.
Überschriftenhierarchie ohne Sprünge, Landmarks, Listen und Tabellen als das ausgezeichnet, was sie sind — die Grundlage jedes Screenreaders.
Beschriftungen fest verbunden, Fehler als Text und nicht nur als rote Umrandung, Fehlermeldungen für Hilfsmittel angekündigt.
Modals halten den Fokus und schließen mit Escape. Inhalte, die sich ohne Seitenwechsel ändern, werden angesagt.
Animationen folgen der Systemeinstellung. Videos mit Untertiteln, Bilder mit Alternativtext, dekoratives explizit als dekorativ markiert.
In einer Stunde eingebaut
Ein Skript im Header, ein Symbol unten rechts. Die zugrunde liegende Seite bleibt unverändert.
Kein Konformitätsnachweis
Weder bei einer BFSG-Prüfung noch bei einem BITV-Test tritt ein Overlay an die Stelle des Quelltexts. Geprüft wird das DOM.
Kollidiert mit Hilfsmitteln
Zur Laufzeit eingefügte ARIA-Attribute überschreiben, was Screenreader-Nutzende in ihrer eigenen Software eingestellt haben.
Laufende Kosten
Monatliches Abonnement, dazu ein weiterer Drittanbieter im Datenschutzverzeichnis und im Consent-Banner.
Aufwand einmal, Wirkung dauerhaft
Korrigiertes Markup bleibt korrigiert. Kein Abonnement, das die Barrierefreiheit aufrechterhält.
Hält der Prüfung stand
Was geprüft wird, ist genau das, was geändert wurde: Kontrastwerte, Fokusreihenfolge, Beschriftungen, Struktur.
Arbeitet mit Hilfsmitteln zusammen
Screenreader, Vergrößerung und Spracheingabe bekommen die Struktur, auf die sie ausgelegt sind — ohne Zwischenschicht.
Nebenwirkung: bessere Seite für alle
Sauberes Markup, klare Kontraste und eine funktionierende Tastaturbedienung wirken auch auf Bedienbarkeit und Suchmaschinen.
Automatisierte Prüfung aller Seitentypen in beiden Designs, ergänzt um manuelle Tests mit Tastatur und Screenreader. Automatik allein findet nur einen Teil.
2-4 Tage
Jeder Befund mit Fundstelle, betroffenem Kriterium und Schweregrad. Sortiert danach, was Menschen tatsächlich blockiert — nicht danach, was am schnellsten geht.
innerhalb einer Woche
Korrekturen im Quelltext, in Ihrer Codebasis oder als Vorlage für Ihr Team. Nach jeder Änderung wird erneut geprüft.
je nach Umfang
Barrierefreiheitserklärung mit Standard, bekannten Einschränkungen und Meldeweg. Auf Wunsch ein automatischer Test, der einen Rückfall sofort meldet.
zum Abschluss
Es betrifft Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern — etwa Online-Shops, Buchungssysteme, Kundenkonten. Reine Informationsseiten und reines B2B fallen nicht darunter, ebenso wenig Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Die Einordnung klären wir im ersten Gespräch, bevor irgendein Aufwand entsteht.
Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme — mit ihr wissen Sie, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.
Eine grobe Skizze genügt für den Anfang. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, einen realistischen Zeitplan und einen festen Preis — bevor die erste Zeile entsteht.
Antwort am selben Werktag